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allgemeine geschäftsbedingungen

Stand 22 vom 2024-01-04

Die angegebenen Preise verstehen sich rein netto, ohne Mehrwertsteuer. Es gilt die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung (bzw. Lieferung der Ware) gültige Mehrwertsteuer, auch wenn abweichend angegeben.

Die Lieferung erfolgt ab Werk, in handelsüblicher Verpackung (Schutzfolie) ohne Rücknahme der Verpackung. Falls eine Pauschale zur Anlieferung vereinbart wurde, zählt diese je Anlieferung, unabgeladen, zur Bordsteinkante. Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Montagearbeiten sowie elektrische und gastechnische Anschlussarbeiten gehören nicht zum Leistungsumfang, falls nicht gesondert angegeben.

Leuchtmittel werden grundsätzlich nicht mitgeliefert (Bruchgefahr) und sind somit nicht Inhalt des Angebotes. Ausnahme: bei Leuchten mit LED-Technik sind diese im Preis enthalten.

Sonderwerkzeuge (Sauger) zum Öffnen der Abdeckungen gehören zum Lieferumfang; die Menge variiert je nach Projektgröße. Befestigungsmaterial zur Montage der Med. Versorgungseinheiten ist nicht beinhaltet.

Die Kalkulation des enthaltenen Elektroinstallationsmaterials wie z. B. Steckdosen und deren Rahmen beruht auf Verwendung von Standardprogrammen in elektroweiß (Gira Standard cremeweiß), wenn keine speziellen Anforderungen im LV angegeben sind. Die Verwendung anderer Programme ist gegen Aufpreis möglich. In den Produktreihen Schyns Q100, Schyns free, Schyns plano, Schyns pure und Schyns S700 mit flächenbündigem Einbau ist nur das Installationsprogramm Gira System 55 möglich.

Die Medizinischen Versorgungseinheiten können theoretisch in jeder gewünschten Länge hergestellt werden. Voraussetzung ist, dass pro angebotener Position nur eine einheitliche Länge eingesetzt wird (Serienfertigung) und dass sich die Einbauelemente einwandfrei installieren lassen. Dem Angebotspreis liegt die im LV vermerkte, bzw. angefragte Länge zugrunde; Verlängerung ist gegen Aufpreis möglich. Sofern die gewünschten Einbauten nicht in der angebotenen Baulänge integrierbar sind, wird ein Mehrpreis für die Erweiterung der Baulänge fällig. Ein Anspruch auf exakte Baulänge laut Angebot besteht nicht. Die Festlegung der tatsächlichen Baulänge erfolgt nach Beauftragung und Erstellung der Detail-Freigabeplanung, die vom Kunden anschließend zur Produktion freigegeben wird. Eine Vorabprüfung und Festlegung sind aus technischen Gründen nicht möglich. Standardmäßig werden alle Aluminiumprofile in eloxierter Oberfläche E6EV1 geliefert, sofern dies nicht anders schriftlich vereinbart wurde. Durch das Zusammenfügen verschiedener Werkstoffe mit unterschiedlichen thermischen Eigenschaften (wie z. B. Aluminium / Holz / Kunststoff) kann es nachträglich zu geringen Spalten am Produkt oder an der Abdeckung kommen; dies stellt keinen Mangel dar. Eine Beklebung mit HPL-Dekorelementen kann bis zu einer Maximallänge je HPL-Dekor von 3.000 mm ausgeführt werden.

Alle vom Besteller oder dem Endkunden beizustellende Materialien, Produkte, etc. (Beistellware) müssen − für uns kostenfrei – sowie vorcodiert, bzw. programmiert spätestens 25 Arbeitstage vor dem vereinbarten Liefertermin in unserem Werk eintreffen. Wir prüfen die Beistellware nur auf Quantität sowie Transportschäden. Eine qualitative Prüfung der Beistellware findet nicht statt. Für Mängel / Schäden, welche auf die Beistellware zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Sachmängelhaftung. Wenn wir aufgrund von Schäden / Mängeln, die auf die Beistellware zurückzuführen sind, in Anspruch genommen werden, wird der Besteller uns von diesen Forderungen freistellen.

Aufträge werden hinsichtlich Art und Umfang der Lieferung erst durch unsere Auftragsbestätigung verbindlich. Wird eine solche nicht übermittelt, so ist der schriftliche Auftrag des Bestellers maßgebend. Mündliche Vereinbarungen, insbesondere Nebenabreden und Zusagen von Mitarbeitern, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

Die Lieferzeit beträgt ca. 8 - 12 Wochen nach Abschluss der technischen Klärung, d. h. nach offizieller Freigabe der Ausführungszeichnung, den dazugehörigen Schaltplänen und nach Bereitstellung aller einzubauenden Beistellwaren. Der Liefertermin wird nach Erfüllung dieser beiden Voraussetzungen und Prüfung der aktuellen Fertigungsauslastung schriftlich bekannt gegeben. Hierbei kann es in Einzelfällen zu abweichenden Lieferzeiten kommen. Liefertermine sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich ihre Verbindlichkeit vereinbart wurde. Bei größeren Aufträgen behalten wir uns Teillieferungen vor. Jede Teillieferung wird als Erledigung eines separaten Auftrags im Sinne dieser AGB verstanden. Für Verzugsschäden haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Die angegebenen Preise sind bindend für die Auftragserteilung innerhalb von 6 Monaten und Lieferung binnen 9 Monaten ab Datum der Angebotserstellung. Im Montage- oder Servicefall gilt eine Bindefrist von 3 Monaten. Alle eventuell vorher erteilten Angebote zu diesem Projekt verlieren mit diesem Angebot ihre Gültigkeit.

Zahlungsbedingungen: 30 Tage nach Lieferung rein netto (Voraussetzung ist eine Bestätigung durch unsere Warenkredit-Versicherung). Abschlagszahlungen in Höhe der nachgewiesenen Leistung sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar.

Änderungen in Ausstattung und Ausführung gegenüber unserem Angebot / unserer Auftragsbestätigung bedingt durch die Kundenfreigabe werden in der Rechnung getrennt ausgewiesen und abgerechnet. Wenn vor Produktionsbeginn eine Nachtragserstellung gewünscht wird, ist dies mit unserem Projektleiter abzustimmen.

Die Fertigung erfolgt auf Grundlage der vom Kunden freigegebenen Werkzeichnungen und Schaltpläne. Die Schaltpläne werden auf Basis uns zur Verfügung gestellter Unterlagen erstellt. Eine Gewähr für die funktionale Richtigkeit der Verdrahtung, beispielsweise von Lichtrufkomponenten, wird nicht übernommen.

Die Gewährleistungsverpflichtung ist auf 24 Monate für Medizinische Versorgungseinheiten, Leuchten und leuchttechnisches Zubehör sowie 6 Monate für Leuchtmittel, längstens jedoch auf die vom Hersteller angegebene Brenndauer, beschränkt.

Für elektronische Bauteile wie Vorschaltgeräte, LED-Treiber und Relais beträgt die Gewährleistungsverpflichtung 12 Monate.

Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens 5 Werktage nach Erhalt der Lieferung, in Textform geltend zu machen. §377 HGB bleibt unberührt. Bei nicht offensichtlichen Mängeln verlängert sich die Frist auf eine Woche nach Feststellung, längstens aber auf 24 Monate nach Gefahrenübergang.

Bei begründeter und rechtzeitiger Mängelrüge ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung nach unserer Wahl innerhalb einer angemessenen Frist zu gewähren. Wir sind berechtigt, die Beseitigung eines Mangels abzulehnen, wenn die Kosten der Mängelbeseitigung den Kaufpreis der mangelhaften Ware um mehr als das Doppelte übersteigen. In diesem Fall kann der Käufer nur die Lieferung einer mangelfreien Sache beanspruchen.

Wir erstatten dem Käufer oder Wiederverkäufer nachgewiesene Aus-/ Einbaukosten bei begründeter Sachmängelhaftung für mangelhafte Produkte in angemessener Höhe. Soweit ein einzelnes Produkt mangelhaft ist, sind erstattungsfähige Aus-/ Einbaukosten auf das 3-fache des Netto-Produktpreises des Bauteils beschränkt. Bei Serienfehlern ist der Kostenersatz auf 20 % des Netto-Bauteilpreises der jeweiligen Lieferung beschränkt.

Wird der Gewährleistungsverpflichtung gemäß vorstehenden Punkten nicht nachgekommen oder schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Besteller zur Herabsetzung des Preises oder zum Rücktritt vom Vertrag jeweils nur bezüglich der mangelhaften Leistung berechtigt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Folgeschäden und entgangenem Gewinn, sind ausgeschlossen, soweit sie nicht durch uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Wir haften nicht für Schäden, die durch Einwirkung dritter Personen, unsachgemäße Montage, Überbeanspruchung, Überspannung, Störungen im elektrischen Versorgungsnetz („Netzverunreinigungen“) oder chemische Einflüsse entstehen, sofern diese nicht auf ein Verschulden unserer Seite zurückzuführen sind. Die vorgenannten Mängelursachen haben den Verlust aller Gewährleistungsansprüche zur Folge. Gleiches gilt bei eigenmächtigen Reparaturen oder Eingriffen in den Liefergegenstand durch den Besteller oder Dritte.

Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag oder den Vertragsverhandlungen sich ergebenden Verpflichtungen, einschließlich Scheck- und Wechselverbindlichkeiten und solche, die sich im Zusammenhang mit den dem Lieferanten zustehenden oder gewährten Sicherheiten ergeben, ist Bad Ems.

Ereignisse höherer Gewalt in unserem Werk, während der Produktion / Lieferung oder bei unseren Unterlieferanten verlängern die Lieferzeit angemessen. Dies gilt auch bei behördlichen Eingriffen, Seuchen / Pandemien, Energie- und Rohstoffversorgungsschwierigkeiten, Streiks, Aussperrungen und unvorhergesehenen Liefererschwernissen, sofern diese vom Lieferanten nicht zu vertreten sind. Wir sind in diesen Fällen berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht.

Wird die Anlieferung, Ausführung, der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Bestellers über den im Vertrag vorgesehenen Zeitpunkt verschoben, so kann der Lieferant frühestens zehn Werktage nach Anzeige der Versandbereitschaft der Waren dem Besteller ein Lagergeld in Höhe von 1 % des Rechnungsbetrages für jede angefangene Woche in Rechnung stellen, zzgl. Ein- und Auslagerungskosten in Höhe von 429,00 € netto. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen. Die vollständige Zahlung für die zum vereinbarten Liefertermin gefertigte Waren wird mit Fertigstellung fällig, auch wenn es auf Verlangen des Bestellers zu einer späteren Auslieferung kommt.

Änderungen in Ausführungen und Ausstattung der Liefergegenstände gemäß dem technischen Fortschritt bleiben uns ausdrücklich vorbehalten.

Bis zur vollständigen Begleichung der Schlussrechnung bleibt das Material Eigentum der Schyns GmbH. Es gilt verlängerter und erweiterter Eigentumsvorbehalt.

Diese Verkaufsbedingungen haben Vorrang gegenüber etwaig anders lautenden Einkaufsbedingungen des Kunden und unterliegen §306 Abs.1 BGB.

Diese nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen treten ein, sofern im Angebot keine projektbezogenen Sondervereinbarungen angegeben sind und umfassen Montage sowie Instandsetzungsarbeiten.

Preisstellung: Die Kalkulation beruht auf einmaliger Materiallieferung und durchgehender Montage. Durch die Schyns GmbH nicht verursachte Wartezeiten, Verzögerungen und im Angebot nicht enthaltenen zusätzliche Arbeiten werden auf Nachweis, unter Zugrundelegung des jeweils gültigen Stundenverrechnungssatzes in Rechnung gestellt. Dieser beträgt z. Z. für Deutschland:

Monteur / Werkstattmitarbeiter: € 77,00 / Std.
Obermonteur: € 85,00 / Std.
Servicetechniker: € 94,00 / Std.
Prüfingenieur: € 156,00 / Std.
Kfz-Kosten zzgl. Fahrzeit: € 1,00 / km
Zuschlagssatz für Arbeiten nach 20.00 Uhr an Werktagen und am Samstag: 50 %.
Zuschlagssatz für Arbeiten an Sonn- und Feiertagen: 100 %.

Nicht im Angebot enthaltene Materialien werden zu den jeweils gültigen Listenpreisen abgerechnet. Maßgeblich ist der z. Z. der Leistungserbringung gültige Listenpreis bzw. Stundenverrechnungssatz.

Die angebotenen Preise sind Preise gemäß VOPR 30/53. Die Kalkulation des Kupferrohres basiert auf der MK-Notierung zum Datum des Angebots/100 kg Rohkupfer; die Berechnung erfolgt unter Zugrundelegung der am 10. Tag nach der Auftragserteilung gültigen MK-Notierung.

Nicht im Angebotspreis enthalten sind alle am Bau anfallenden Maurer-, Stemm-, Gips- und Malerarbeiten, Lieferung und Montage der Absaug- und Abluftleitungen, Zu- und Abwasserleitungen, Verfugen von Arbeitsplatten sowie Liefern, Verlegen und Auflegen von elektrischen Leitungen, Hebegeräte zum Einbringen über Kran oder Bühne.

Lieferzeit: Die Lieferzeit für die angebotenen Armaturen und Geräte beträgt z. Z. ca. 8 Wochen nach technischer Klärung, Teillieferungen für die Erstmontage können vorab nach Vereinbarung erfolgen.
Materialunterbringung: Für die Unterbringung der Materialien am Bau bis zur Montage ist ein abschließbarer Raum zur Verfügung zu stellen.